FAQs

Was regelt der Bebauungsplan?
Im Bebauungsplan, kurz B-Plan, wird generell die Art und Weise der Bebauung und Nutzung von Grundstücken geregelt. Weiterhin finden sich hier Richtlinien zu Flächen, die nicht bebaut werden dürfen. Grundsätzlich werden im B-Plan Angaben zur Art des Baugebietes getroffen, also ob es sich um ein Wohngebiet, ein Gewerbe- oder Mischgebiet handelt. Weiterhin finden sich hier Informationen zur Anzahl der Geschosse und deren Grundfläche, Angaben zur Bauweise (offen oder geschlossen) und Informationen zu Bebauungstiefe und Dachform. Ferner regelt der Bebauungsplan, welche Baumaterialien in welchen Farben verwendet werden dürfen und wo die Versorgungsleitungen liegen. Auch Feinheiten, wie die Stellflächen für Mülltonnen können im Bebauungsplan geregelt werden.
Mit wie viel Vorlaufzeit zum Projektstart muss ich rechnen?

Planen Sie eine Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten ein, eine realistische Planung sieht 10 bis 12 Monate vor. Die individuelle Zeitspanne der notwendigen Vorlaufzeit ist davon abhängig, welche Voraussetzungen für das Bauvorhaben bereits geschaffen wurden. Wurde bereits ein Grundstück gefunden? Ist die Finanzierung des Projektes geklärt? Handelt es sich um ein vereinfachtes Bauvorhaben ist die Bearbeitungszeit bis Baubeginn mit circa 4 Wochen vergleichbar kurz. Liegt hingegen noch kein Bebauungsplan vor, muss erst noch ein Bauantrag für eine Baugenehmigung gestellt werden. Die Bearbeitungszeit liegt hier bei circa 3 Monaten, in einigen Kommunen bei bis zu 6 Monaten. Erst wenn die Genehmigung erteilt wurde, kann die Bodenplatte bestellt, gegebenenfalls der Keller ausgebaut werden und schließlich der Bau des Fertighauses starten. Die Errichtung selbst nimmt dann nur wenige Tage in Anspruch.

Sind Dachboden und Keller nutzbar?
Je nach Art des Fertighauses und gemäß Ihren Vorstellungen können Sie wählen, ob Sie lediglich eine Bodenplatte verwenden oder den Keller ausbauen möchten. Die Vorteile einer Unterkellerung liegen auf der Hand: zusätzlicher Stau-, Nutz- oder Wohnraum für Ihre individuellen Wünsche, jedoch ist auch der finanzielle Mehraufwand nicht von der Hand zu weisen. Einige Fertighausanbieter kalkulieren den Gesamtpreis bereits inklusive Fundamentplatte, bei anderen fallen für diese wie auch für die Unterkellerung zusätzliche Kosten in mehreren Tausend Euro (für größeren Erdaushub und den Ausbau) an. Beim Dachgeschoss kommt es darauf an, welche Dachform und Dachneigung Ihr Fertighaus hat. Je nach Bebauungsplan ist der Ausbau des Dachgeschosses gestattet oder eben auch nicht – wie beispielsweise bei einem Steildach. Hier gibt es eindeutige Regelungen der Baubehörde, besonders im Hinblick auf Brandschutz und Sicherheit. Am besten sprechen Sie das Thema beim Planungsgespräch für Ihr Fertighaus mit an, so dass auch hier Ihre Vorstellungen in das Baukonzept integriert werden können.
Ist der Grundriss veränderbar?

Sie haben die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Anbietern von Fertighäusern und damit auch die Wahl der Gestaltung des Grundrisses. Bei einigen Herstellern ist dieser zwar noch unveränderbar, in den meisten Fällen können Sie den Grundriss jedoch individuell verändern, um diesen an Ihre Wünsche und Vorstellungen anzupassen. Hier empfiehlt es sich, mit Ihrem Bauberater und gegebenenfalls einem Architekten zusammen zu arbeiten, um Ihr Wohnkonzept optimal zu planen und umzusetzen.

Was bedeuten die unterschiedlichen KfW-Klassen?
Die KfW-Klassen bezeichnen das grundsätzliche Effizienzniveau von Gebäuden. Fertighäuser der heutigen Zeit sind meist Effizienzhäuser. Diese Gebäude zeichnen sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise aus. Gemessen wird die Energieeffizienz anhand des Transmissionswärmeverlustes. Je nach Primärenergiebedarf und Wärmeverlust ergeben sich verschiedene Effizienzklassen, wobei niedrige Zahlenwerte einen geringen Energiebedarf ausweisen. Der Bau eines Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus wird durch Fördermaßnahmen der KFW-Bank finanziell unterstützt.
Wie werden die EnEV Vorlagen beim Bau berücksichtigt?

Die EnEV, die Energieeinsparverordnung für 2016, regelt die energetischen Vorgaben für Neubauten, welche bei der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens berücksichtigt werden müssen. Während die zum Jahr 2014 nochmalig verschärften Vorgaben bezüglich Primärenergiebedarf und Wärmeverlust Bauherren von Massivhäusern vor erhebliche Herausforderungen stellt, sind die meisten Fertighausanbieter mit ihren Effizienzhäusern nicht nur optimal auf die Verordnung eingestellt, sondern liegen bei beiden Werten oftmals sogar unter den zulässigen Werten.

Ab wann ist mein Haus bezugsfertig?
Nach Errichtung des Fertighauses startet der Innenausbau mit der Installation der Sanitäreinrichtungen, dem Verlegen der Elektrik und des Fußbodens, Verputz- sowie Maler- und Tapezierarbeiten. Werden die unterschiedlichen Gewerke von nur einem Dienstleister koordiniert, ist zügiges Arbeiten zu erwarten. Andernfalls muss man mit den gewohnten Verzögerungen am Bau rechnen. Nach der erfolgreichen Abnahme des Baus durch den Bauherren kann dann der Einzug realisiert werden.
Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Ein Eigenheim ist eine Investition für das ganze Leben. Entsprechend hohe Erwartungen sollten Sie an den Anbieter Ihres Fertighauses haben. Oftmals findet sich erst nach mehreren Beratungsgesprächen der geeignete Partner für das geplante Bauvorhaben. Neben Informationen auf der Website bzw. Flyern und Informationsbroschüren sind in einschlägigen Internetforen oftmals persönliche Erfahrungen mit einzelnen Anbietern zu finden. Eine grobe Auswahl kann man mit diesen Informationen und den eigenen Vorstellungen des zukünftigen Zuhauses bereits treffen. Im Beratungsgespräch selber überzeugt der geeignete Anbieter dann neben einer individuellen Beratung vor Ort mit Nachfragen zur Lebenssituation und Erläuterung der Möglichkeiten zur Umsetzung des gewünschten Wohnkonzeptes. Ein seriöses Auftreten und eine transparente Kostenauflistung ist dabei das A und O. Hier sollte man sich durchaus von seinem Menschengefühl leiten lassen und einen Anbieter auswählen, bei dem man sich fair betreut und gut beraten fühlt.

Was ist Erbpacht?
Die Erbpacht stellt eine Alternative zum Kauf eines Grundstückes dar. Man pachtet ein Grundstück für einen jährlichen Pachtzins und baut darauf sein Eigenheim. Diese Variante ist finanziell attraktiv, birgt aber das Risiko, das Eigenheim letztlich auf fremdem Grund errichtet zu haben. Das im Grundbuch festgeschriebene Erbbaurecht wird notariell beglaubigt und hat eine Laufzeit zwischen 75 und 99 Jahren. Eigentümer dieser Grundstücke sind meistens öffentliche Träger, also Kommunen, Kirchen oder Stiftungen.
Welche Versicherungen benötige ich?

Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, während des Bauvorhabens eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abzuschließen. Diese haftet bei Personen- und Sachschäden, welche während der Bauzeit eintreten. Weiterhin ist der Abschluss einer Bauleistungsversicherung angeraten, die sich auf bereits eingebaute Produkte und Objekte bezieht. Auch der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist bei Beginn der Bauzeit empfehlenswert. Damit ist schon der Rohbau gegen Blitz-, Brand und Explosionsschäden versichert. Haben Sie private Bauhelfer, müssen Sie diese gesetzlich unfallversichern. Da die Versicherungen für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen werden und ein Fertighaus eine im Vergleich deutlich kürzere Bauzeit hat, sind auch die Versicherungskosten eines Fertighausbaus günstiger als beim Massivhaus.

Wann wird mein Haus gefördert?
Wenn Sie sich beim Bau Ihres Fertighauses für ein Effizienzhaus 55, Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 Plus entscheiden, erhalten Sie eine staatliche Förderung in Form von zinsgünstigen Darlehen und gegebenenfalls einem Tilgungszuschuss. Im Detail müssen hierfür verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, beispielsweise müssen Estrich, Bodenplatte und Außenwände bestimmte Dämmeigenschaften (z.B. 120 mm WLG 041) aufweisen. Der Fensterflächenanteil darf maximal 18 Prozent betragen. Weiterhin gelten Bestimmungen hinsichtlich des Einbaus von Lüftungs-, Heizungs- und Wasseranlagen. Für Effizienzhäuser 40 und 40 Plus gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Gestaltung der Außenfassade – hier dürfen keine Loggien, kein Flachdach und maximal ein Erker eingeplant werden. Ihr Fertighaus-Anbieter kann Sie über die jeweilige Effizienzklasse und Fördermöglichkeiten für Ihr Traumhaus individuell beraten.
Wie lange gilt ein Preisangebot?

Der Fertighausanbieter Ihrer Wahl gibt ein Angebot ab, welches Ihren Vorstellungen und Wünschen entsprechen sollte und listet die anfallenden Kosten transparent auf. Eine gründliche Prüfung des Preisangebotes ist hier unbedingt geboten. Der Gesetzgeber sagt zur Gültigkeit von schriftlichen Angeboten, dass diese gemäß § 147 BGB nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden können, „in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.“ Bei der Komplexität eines Angebotes zu einem Bauvorhaben ist eine Antwort in der Regel innerhalb von mehreren Monaten noch zu erwarten. Oftmals kommt es auch vor, dass das ursprünglich abgegebene Angebot in einigen Punkten modifiziert werden muss. Dann wird ein neues Angebot mit einer neuen Laufzeit abgegeben. Die individuelle Frist für die Gültigkeit eines Angebotes ist aber in der Regel im Schreiben selbst angegeben.

Wonach richtet sich die Grundsteuer?
Die Grundsteuer berechnet sich aus dem Einheitswert des bebauten Grundstückes. Vereinfacht gesagt ist das der Verkehrswert, welcher sich aus der ortsüblichen Miete berechnet und von Bauart, Baujahr, Ausstattung, Finanzierungsart und genutzter Fläche abhängig ist. Je nach Bundesland erhebt das Finanzamt jeder Kommune auf diesen Wert einen Grundsteuermessbetrag zwischen 2,6 bis 10 ‰ (Promille). Dieser wird mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert und ergibt die Jahresgrundsteuer. Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Hamburg hat einen Einheitswert von 30.000 €. Das Finanzamt Hamburg hat für Einfamilienhäuser einen Grundsteuermessbetrag von 2,6 ‰ festgelegt, was bei 30.000 € einen Betrag von 78 € ausmacht. Dieser Betrag wird mit dem Hebesatz von Hamburg multipliziert, in diesem Falle 540 %. Es ergibt sich eine Jahresgrundsteuer von 421,20 €.
Ist mein Grund für den Hausbau geeignet?

Ob ein Grundstück für Ihr Bauvorhaben geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab. Zunächst einmal ist die Größe des Grundstücks und die Größe und Lage des geplanten Gebäudes entscheidend. Weiterhin kommt es darauf an, ob ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorliegt. Wenn ja, werden in diesem eventuelle Einschränkungen und Vorgaben aufgeführt. So können für künftige Gebäude auf diesem Grundstück eine bestimmte Dachform, Fassadengestaltung oder Anzahl der Geschosse vorgegeben sein. Liegt ein Bebauungsplan vor, lässt dieser Aussagen zur Tragfähigkeit und Bodenklasse des Grundstücks zu. Auch die örtliche Höhe des Grundwassers im Baugebiet ist für die Eignung ausschlaggebend. Weitere gewichtige Punkte sind die Belastung des Bodens durch Schadstoffe, Hanglage und Zuwegung des Grundstücks sowie Infrastruktur und Erschließungskosten. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, ein Baugrundgutachten durch einen Gutachter oder Sachverständigen erstellen zu lassen. Hierfür fallen in der Regel Kosten von 750 € bis 1.500 € an. Eine Investition, die wesentlich geringer ist als die Kosten, die im Ernstfall entstehen könnten.

Wie hoch sind die Notarkosten?
Die Notarkosten gehören zu den Nebenkosten beim Grundstücks- und Immobilienkauf. Da bei dieser Art von Kaufverträgen generell eine notarielle Begleitung erforderlich ist, sind sie unabdingbar. Generell gilt, dass die Notargebühren und Kosten des Grundbuchamtes 1,5 Prozent des Kaufpreises betragen sollten. Gestalten sich die juristischen Prozesse schwierig, etwa wenn überdurchschnittlich viele Dienstleistungsschritte durch den Notar notwendig sind, können die Notargebühren auch höher ausfallen. In der Regel müssen diese Kosten vom Käufer selbst getragen werden.
Was bedeutet 1,5-geschossig?

Bei einem klassischen Einfamilienhaus mit einem Erdgeschoss und einem zusätzliches Zwischengeschoss darüber, auf welchem das Dach aufliegt und welches oftmals als Dachgeschoss für zusätzlichen Wohn- oder Nutzraum Verwendung findet, spricht man von 1,5 Geschossen.

Ist ein Wärmespeicher sinnvoll?
Ein Wärmespeicher ist auf jeden Fall sinnvoll. Gerade Fertighäuser sind ideal, um erneuerbare Energien zu nutzen. Nicht nur die Unabhängigkeit von Öl und Gas in Verbindung mit unsicheren Preisentwicklungen, sondern auch der Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekt spielen hier eine große Rolle.
Wie wird der Netzausbau geregelt?

Den Anschluss an das regionale Stromnetz können Sie selbst als Bauherr vornehmen oder dies wird vom Fertighausanbieter bzw. vom Architekten übernommen. Dies ist meist unkompliziert im Internet möglich. Hierfür wird in der Regel ein Gebäudegrundriss benötigt, um ein adäquates Angebot abgeben zu können. Grundlage für dieses bilden die notwendige Grabenlänge auf dem Grundstück sowie die benötigte Leistung in Kilowatt. Der Hausanschluss erfolgt dann nach Auftragsbestätigung und Terminvereinbarung über eine Hausanschluss-Säule, die unmittelbar vor der Außenwand aufgestellt wird. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Verlegung der Kabeltrassen können in Eigenleistung erfolgen oder mit in Auftrag gegeben werden. Sobald die Hausanschlusssäule installiert wurde, kann der Elektroinstallateur die Hauptleitung an den Zählerschrank anschließen und die Inbetriebnahme des Anschlusses veranlassen. Einige Hersteller bieten im Übrigen auch Fertighäuser, die durch Photovoltaik-Anlagen und eigene Energiespeicher bis zu 90 Prozent energie-autark sind. Mit einem solchen Stromspeicher-Haus sind Sie 10 von 12 Monate im Jahr vom öffentlichen Stromnetz unabhängig und produzieren Ihren eigenen Strom.

Kann man sich ein Fertighaus anschauen?
Ihr Fertighaus sollten Sie unbedingt vor dem Bau schon einmal komplett gesehen und erlebt haben. Deshalb bieten alle Hersteller in der Regel die Möglichkeit, Musterhäuser zu besichtigen. Bei Musterhausausstellungen oder Musterparks haben Sie den Vorteil, dass verschiedene Hersteller auf eine Fläche konzentriert sind. Damit erhalten Sie einen guten Überblick und ersparen sich lange Anfahrtswege zu Einzelstandorten. Mit dem Musterhausfinder geht die Suche ganz einfach: Postleitzahl eingeben und schon erhalten Sie Auskunft zu Anbietern vor Ort.
Was muss ich als Kunde tun?

Als Kunde bzw. Bauherr haben Sie verschiedene Rechte und Pflichten. Zunächst einmal sind Sie dafür verantwortlich, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Bauablauf zu schaffen. Das bedeutet, dass Sie bereits vor Beginn des Bauvorhabens ein passendes Grundstück finden, die Finanzierung regeln und die Baugenehmigung organisieren sollten. Bei der Planung sollten Sie als Hausherr Entscheidungen bezüglich Bausubstanz, Größe, Fensteranzahl und -größe, Lüftung, Heizung und vielen anderen gemeinsam mit dem Baupartner treffen. Die Bauüberwachung selbst liegt dann in der Verantwortung eines qualifizierten Bauleiters. Nach der Errichtung des Fertighauses startet der Innenausbau. Wenn Sie ein schlüsselfertiges Haus bestellt haben, werden Elektrotechnik, Kabel und Anschlüsse vom Hersteller installiert sowie Wände, Decken und Fußböden verlegt. Haben Sie hingegen ein Ausbauhaus erworben, können Sie selbst Hand anlegen und den Innenausbau oder die verschiedenen Gewerke koordinieren. Sobald alles fertiggestellt ist, erfolgt die Begutachtung des Hauses durch Sie als Bauherren gemeinsam mit dem Bauleiter. Bei dieser Bauabnahme bestätigen Sie, dass die im Vertrag vereinbarte Leistung erbrachte wurde und halten gegebenenfalls Mängel schriftlich fest. Da nach der Bauabnahme alle auftretenden (möglicherweise bisher nicht erkannte) Mängel zulasten des Eigentümers gehen, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen bei der Abnahme hinzuzuziehen.

Soll ich einen Bauträger oder regionale Handwerker beauftragen?
Regionale Anbieter haben den Vorteil, dass Sie mit den örtlichen Gegebenheiten und Abläufen der Ämter vertraut sind. Und nicht längst bieten alle Anbieter Ihre Produkte bundesweit an. Wenn es um die Planung und Realisierung eines kompletten Bauvorhabens geht, informieren Sie sich am besten bei möglichst vielen Bauträgern und Anbietern. Besuchen Sie einen Musterpark, in dem Sie Kontakt zu unterschiedlichen Fertighausherstellern haben und Ihre Fragen gezielt anbringen können. Planen Sie zudem, den Innenausbau Ihres Fertighauses allein bzw. mit Unterstützung von Handwerksbetrieben durchzuführen, empfehlen sich regionale Anbieter aufgrund der kurzen Wege sowieso.
Gibt es Förderungen für barrierefreies Wohnen?

Neben der Förderung für energieeffizientes Bauen wird auch das altersgerechte Bauen von der KfW-Förderbank staatlich gefördert. Bei der Planung bzw. beim Umbau Ihres Eigenheims können Sie diese beiden Förderprodukte kombinieren und Zuschüsse des Bundes in Anspruch nehmen.

Wie sollte ich mich auf ein Beratungsgespräch vorbereiten?
Wenn Sie ein Beratungsgespräch vereinbart haben, haben Sie in der Regel schon recherchiert, welcher Anbieter für Sie überhaupt in Frage kommt. Hierbei sollten Sie sich nicht ausschließlich auf Informationen des Anbieters selbst verlassen, sondern auch Rezensionen in einschlägigen Foren mit berücksichtigen. Am besten ist es natürlich, Sie können auf eine Empfehlung von Freunden oder Bekannten zurückgreifen. Ist der Termin einmal vereinbart, empfiehlt sich ein wenig Vorbereitung und die Investition von ausreichend Zeit, um alle Vorstellungen und Bedingungen zu klären. Nicht selten dauert ein Erstgespräch mehrere Stunden und oftmals bleibt es nicht bei einem einzigen Gespräch. Darauf legt ein seriöser Anbieter im Übrigen auch Wert, um Sie individuell beraten und bei Ihrem Vorhaben optimal unterstützen zu können. Im Idealfall sind Sie sich als zukünftige Bauherren über Aussehen und Budget des Hauses einig. Exemplarische Fotos und Zeichnungen helfen bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes. Weiterhin sind Informationen zum Grundstück notwendig sowie eine Finanzierungsbestätigung. Münden Ihre Vorstellungen und Rahmenbedingungen in der Erstellung eines Angebotes, prüfen Sie dieses sorgfältig. Fragen Sie kritisch nach bis alle Punkte abschließend geklärt sind und achten Sie unbedingt auf Transparenz bei der Kostenauflistung.
Muss ich als Bauherr mit den Bauämtern Kontakt aufnehmen?

Den Bauantrag reichen Sie als Bauherr gemeinsam mit dem sogenannten “Bauvorlageberechtigten” beim Bauamt ein. Dabei handelt es sich um den Architekten oder Ingenieur des Fertighausunternehmens, der den Bauantrag entworfen und gemeinsam mit Ihnen unterschrieben hat. Der Bauantrag beinhaltet neben Baubeschreibung auch Zeichnungen und einen Lage- und Entwässerungsplan. Das Bauamt erteilt dann eine Baugenehmigung, welche sichtbar am Bauplatz ausgehängt werden muss. Erst dann kann das Bauvorhaben beginnen.

Welche Heizart bietet sich an?
Die Frage nach der passenden Heizungsart lässt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst einmal kommt es darauf an, welche Energieträger vor Ort verfügbar sind und welche Heizungsarten die Immobilie baulich überhaupt zulässt. So benötigt man für eine Ölheizung ausreichend Platz für den Öltank, für Gasheizung eine anliegende Heizung. Für Photovoltaik-Heizungen wird genügend Sonneneinstrahlung durch eine entsprechende Lage des Grundstückes und die Dachneigung benötigt, das Heizen mit Pellets wiederrum erfordert ein Rohstofflager. Moderne Wärmepumpen und Solaranlagen arbeiten ressourcenschonend und umweltfreundlich. Da auch die Fördergelder für das Fertighaus von der Heizungsart abhängen, sollten Sie genau recherchieren, welches Heizungssystem Sie wählen.
Kann ich als Privatperson eine Ausschreibung machen?

Als Bauherr haben Sie das Recht, die komplette Errichtung Ihres Fertighauses oder auch einzelne Bauleistungen wie das Ausschachten der Baugrube oder die Fertigung der Bodenplatte, auszuschreiben. Ziel der Ausschreibung ist, ein kompetentes und zuverlässiges Bauunternehmen zu finden, welches die Leistung zum marktüblichen Preis erbringt. Da dies für Laien auch Gefahren birgt, sollten Sie die Unterstützung eines Bauingenieurs oder Architekten in Anspruch nehmen, der sich mit der Formulierung der Anforderungen und Vergaberichtlinien auskennt.

Wie viel Eigenkapital benötige ich für gute Zinsen?

Nur selten lässt sich ein Hausbau vollständig durch Eigenkapital realisieren. In der Regel ist ein gewisser Anteil an Fremdkapital notwendig, um das Vorhaben überhaupt realisieren zu können. Als Faustregel gilt, dass man mindestens 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten als Eigenkapital aufbringen sollte, um überhaupt einen entsprechenden Kredit bewilligt zu bekommen. Je höher der Eigenanteil ausfällt, desto niedriger sind die anfallenden Zinsen für das Darlehen. Bei Bausparverträgen lassen sich vergleichsweise gute Konditionen für Baukredite aushandeln, eine weitere Möglichkeit bieten zinsverbilligte Darlehen des Staates durch die KfW-Förderbank. Für energieeffizientes Bauen oder den Einbau einer modernen Strom- und Heizanlage können weiterhin verschiedene Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen und unverbindlichen Beratung bei Ihrem Baupartner.

Wie finde ich ein passendes Grundstück?

Die Suche nach einem passenden Grundstück kann sich schwierig gestalten, daher empfiehlt es sich, früh damit zu starten. Gerade wenn Sie Grundstücke in einer beliebten Region suchen, ist das Angebot meist knapp und gute Baugrundstücke schnell vergeben. Sie können bei den jeweiligen Kommunen selbst freie Grundstücke erfragen, bei Ihrem Baupartner oder Maklern Unterstützung suchen oder in verschiedenen Suchportalen im Internet recherchieren. Generell sollten Sie Ihr zukünftiges Grundstück nach Ihren persönlichen Wünschen, aber auch nach objektiven Kriterien auswählen. Hier stellt sich beispielsweise die Frage nach den Vorgaben des jeweiligen Bebauungsplanes, der Größe und Ausrichtung des Grundstückes, die Anbindung an Infrastruktur und Strom-, Gas- und Wasserleitungen. Erst wenn möglichst viele Ihrer persönlichen Faktoren mit dem gefundenen Grundstück übereinstimmen, nach gesicherter Finanzierung und gegebenenfalls der Anfertigung eines Bodengutachtens ist der Kauf ratsam.

Können Garagen angebaut werden?
Fertighäuser sind in der Regel ausbaufähig. Ein Anbau sollte jedoch gut geplant werden und sich optisch gut ins Gesamtkonzept einfügen lassen. Garagen oder Carports bieten neben der Unterstellmöglichkeit für den Wagen auch weitere Möglichkeiten für einen Mehrwert. So kann auf dem Dach beispielsweise eine Photovoltaik-Anlage montiert oder ein zusätzliches Geschoss für eine Ferien- bzw. Einliegerwohnung angebaut werden.
Bin ich bei Insolvenz der Baufirma abgesichert?

Bei Insolvenz des Bauträgers ist das gesamte Bauvorhaben in Gefahr, Sie können sich aber gegen das Ausfallrisiko absichern. Entweder vereinbaren Sie im Bauvertrag eine Zahlung nach Baufortschritt, welche eine stufenweise Abschlagszahlung erst nach Erreichen eines nächsten Bauabschnittes vorsieht. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, mit dem Fertighausanbieter vertraglich eine Fertigstellungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft zu regeln. In diesem Falle bürgt die Bank des Bauträgers für das Ausfallrisiko. Eine dritte Möglichkeit ist die Baufertigstellungsversicherung. Diese vergleichsweise preiswerte Versicherung gewährleistet, dass das Fertighaus in jedem Falle zum vereinbarten Preis fertiggestellt wird.